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Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Blauhoff, handelnd unter dem Handelsnamen "Blauhoff", und für alle mit Blauhoff geschlossenen Verträge.
1.2 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde; in diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.
1.3 Verweist der Käufer ebenfalls auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten diese nicht, es sei denn, Blauhoff hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 "Käufer" ist jeder Besucher der Internetseiten oder jede natürliche oder juristische Person, die mit Blauhoff in einem Vertragsverhältnis steht oder stehen wird.
1.5 Blauhoff ist berechtigt, sich bei der Ausführung eines Vertrags mit dem Käufer Dritter zu bedienen. 1.6 Blauhoff behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen.
Artikel 2. Angebote und Zustandekommen von Vereinbarungen
2.1 Angebote oder Kostenvoranschläge sind als Aufforderung an potenzielle Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Blauhoff ist in keiner Weise daran gebunden, es sei denn, dies wurde schriftlich und unmissverständlich festgehalten. Die Annahme der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den potenziellen Käufer stellt ein Angebot dar und führt nur dann zum Zustandekommen eines Vertrags, wenn die anderen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.
2.2 Die Angebote sind gültig, solange der Vorrat reicht.
2.3 Ein registriertes Angebot gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen, sofern im Angebot kein anderer Zeitraum angegeben ist.
2.4 Ein Angebot des potenziellen Käufers, wie in Artikel 2.1 erwähnt, gilt unter den folgenden Umständen als abgegeben:
- der potenzielle Käufer hat genau angegeben, welches Produkt und/oder welche Dienstleistung er erhalten möchte;
- ein Angebot vom Käufer unterzeichnet wurde und bei Blauhoff eingegangen ist, falls ein benanntes Angebot von Blauhoff abgegeben wurde;
- Der potentielle Käufer hat seine Daten auf der entsprechenden Eingabemaske der Internetseite eingegeben und die entsprechenden Daten ("Bestellformular") elektronisch an Blauhoff gesendet, und diese Daten sind bei Blauhoff eingegangen.
2.5 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem dem Käufer eine Auftragsbestätigung ausgehändigt wird oder, falls das Angebot über die Internetseite gemacht wird, per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Dieser Vertrag kann von Blauhoff widerrufen werden, wenn der Käufer die Bedingungen nicht erfüllt oder in der Vergangenheit nicht erfüllt hat. In diesem Fall wird Blauhoff den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Bestellung benachrichtigen.
2.6 Der Käufer und Blauhoff vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Bedingungen in Artikel 2.4 und 2.5 erfüllt sind. Insbesondere beeinträchtigt auch das Fehlen einer ordentlichen Unterschrift nicht die Verbindlichkeit des Angebots und seiner Annahme. Die elektronischen Dateien von Blauhoff dienen hier, soweit gesetzlich zulässig, als Beweisvermutung.
2.7 Mündliche, telefonische oder per E-Mail erteilte Informationen, Abbildungen, Mitteilungen, Erklärungen usw. in Bezug auf alle Angebote und die wichtigsten Eigenschaften der Produkte werden so genau wie möglich wiedergegeben oder gemacht. Blauhoff garantiert jedoch nicht, dass alle Angebote und Produkte vollständig mit den gegebenen Informationen etc. übereinstimmen. Abweichungen können im Prinzip kein Grund für eine Entschädigung und/oder Auflösung sein.
Artikel 3. Preise
3.1 Alle Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, in Euro ausgedrückt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2 Sonderangebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht.
3.3 Der Käufer schuldet den Preis, der ihm von Blauhoff in seiner Bestätigung gemäß Artikel 2.5 dieser Bedingungen mitgeteilt wurde. Offensichtliche (Manipulations-)Fehler in der Preisangabe, wie z.B. offensichtliche Ungenauigkeiten, können auch nach Vertragsabschluss von Blauhoff korrigiert werden.
3.4 Die Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten. Für die Lieferung außerhalb der Niederlande gelten besondere Tarife. Für bestimmte Zahlungsarten gelten weitere Bedingungen hinsichtlich der Liefermethode und der damit verbundenen Kosten. Dies wird dem Käufer deutlich mitgeteilt.
3.5 Erhöhen sich nach dem Datum des Angebots ein oder mehrere Selbstkostenfaktoren, auch wenn dies aufgrund vorhersehbarer Umstände geschieht, ist Blauhoff berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Erfolgt eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des
kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 10 Tagen auflösen, es sei denn, die Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder einer gesetzlichen Verpflichtung des Lieferanten oder es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 4. Zahlung
4.1 Bestellungen können auf die folgenden Arten bezahlt werden:
-Vorauszahlung mittels Giro- oder Banküberweisung und idealerweise werden die bestellten Waren nach Zahlungseingang versandt;
- Bei der Abholung einer Bestellung kann die Zahlung per Pin oder bar erfolgen;
- Blauhoff kann die Zahlungsmöglichkeiten in Zukunft erweitern. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden auf der Internetseite bekannt gegeben.
4.2 Wenn Blauhoff eine Zahlungsfrist vereinbart hat, gerät der Käufer allein durch den Ablauf dieser Frist in Verzug. Zahlungsfristen können nur schriftlich unter Bedingungen vereinbart werden, die zu diesem Zeitpunkt festgelegt und vereinbart werden.
4.3 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung durch den Käufer sind auf den ausstehenden Betrag ab dem Tag, an dem die Zahlung spätestens hätte erfolgen müssen, bis zum Tag der vollständigen Zahlung gesetzliche Zinsen zu zahlen, wobei ein angefangener Monat als voller Monat gezählt wird.
4.4 Der Käufer trägt auch alle außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten jeglicher Art, die Blauhoff infolge der Nichterfüllung der (Zahlungs-)Verpflichtungen des Käufers entstehen. Die vom Käufer zu zahlenden außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15% des geschuldeten Betrags und überschreiten niemals die maximal zulässigen Inkassokosten. Die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen kann bis zur Zahlung des Rechnungspreises ausgesetzt werden.
4.5 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Blauhoff berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die (weitere) Lieferung auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist, einschließlich der Zahlung der fälligen Zinsen und Kosten.
4.6 Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder Zahlungsschwierigkeiten hat, ist Blauhoff berechtigt, ohne vorherige Mahnung und/oder Inverzugsetzung den Vertrag zurückzunehmen und aufzulösen. Der Käufer erteilt Blauhoff die Erlaubnis, die Produkte zurückzuholen, gegebenenfalls zu entfernen und zurückzuholen, und der Käufer gibt Blauhoff jede Gelegenheit, dies zu tun. Diese Zustimmung erstreckt sich auch auf die Situation, in der ein Beitritt oder etwas Ähnliches stattgefunden hätte. Die Entsorgung der Produkte erfolgt auf Kosten des Käufers. Wenn die Produkte entsorgt werden, ist Blauhoff nicht verpflichtet, den Käufer für die Produkte zu bezahlen. Das Produkt installiert Rohre, Armaturen usw. und/oder macht die getroffenen baulichen Vorkehrungen rückgängig.
Artikel 5. Lieferung und Lieferfrist
5.1 Die Bestellungen werden so schnell wie möglich geliefert. Blauhoff ist grundsätzlich bestrebt, Bestellungen innerhalb von fünf Werktagen zu versenden. Die späteste Lieferzeit beträgt 60 Tage nach Eingang der Bestellung, außer bei Vorauszahlungen, bei denen die späteste Lieferzeit 40 Tage nach Zahlungseingang beträgt. Die angegebene Lieferzeit ist nur ein Richtwert und stellt niemals eine Frist dar. Bei einigen Produkten, insbesondere bei den Solarmodulen, variieren die Lieferzeiten und Marktpreise jedoch stark, je nach aktuellem weltweiten Angebot und Nachfrage. Blauhoff wird geänderte Lieferzeiten so bald wie möglich bekannt geben. Blauhoff kann auf der Internetseite oder anderweitig schriftlich weitere Informationen zu den Lieferzeiten geben. Solche Informationen sind nur indikativ.
5.2 Wenn ein Käufer ein Produkt bestellt, das vorübergehend nicht auf Lager ist, wird er darüber informiert, wann das Produkt wieder verfügbar sein wird. Blauhoff wird sich bemühen, den Käufer innerhalb von drei Werktagen per E-Mail oder Telefon über Verzögerungen zu informieren.
5.3 Die Lieferung der versendeten Bestellungen erfolgt an die vom Käufer bei Vertragsabschluss angegebene Adresse.
5.4 Sobald die zu liefernden Produkte an die angegebene Lieferadresse geliefert worden sind, geht das Risiko für diese Produkte auf den Käufer über. Bei Lieferungen, die vom Käufer abgeholt werden, geht das Risiko für diese Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe, in jedem Fall aber vor dem Verladen, auf den Käufer über.
5.5 Aus praktischen Gründen können die Lieferungen in Teilen erfolgen. 5.6 Für Lieferungen ins Ausland können andere Bedingungen gelten.
Artikel 6. Tauschgeschäfte
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und etwaige Mängel oder Schäden sofort zu melden. Auch Transportschäden müssen sofort dem betreffenden Spediteur gemeldet werden. Software oder ähnliche Produkte können nur innerhalb von 3 Tagen und in der Originalverpackung, deren Siegel nicht gebrochen wurde, umgetauscht werden. Ein Umtausch ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung möglich.
Artikel 7. Zufriedenheitsgarantie und Rücktrittsrecht
7.1 Der Verbraucher-Käufer hat das Recht, innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Ausgenommen von diesem Widerrufsrecht sind speziell bestellte und montierte Produkte (fast immer bei Solaranlagen) sowie Software oder andere Produkte, deren Siegel gebrochen ist. Der Verbraucher-Käufer haftet für Schäden an zurückgesandten Produkten, auch wenn diese durch den Rücktransport verursacht wurden.
7.2 Wenn der Verbraucher-Käufer das im vorigen Absatz genannte Widerrufsrecht ausgeübt hat, sorgt Blauhoff für eine Rückerstattung des vom Verbraucher-Käufer an Blauhoff gezahlten Betrags innerhalb von 14 Tagen.
7.3 Die Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Verbrauchers/Käufers.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Eigentum an den Produkten geht ungeachtet der tatsächlichen Lieferung erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit Blauhoff vollständig beglichen hat, einschließlich der Zahlung von Zinsen und Kosten, auch für frühere oder spätere Lieferungen und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Produkten ausgeführt wurden oder werden sollen.
8.2 Der Käufer darf die Produkte nicht belasten, verkaufen, weiterverkaufen, veräußern oder anderweitig belasten, bevor das Eigentum übergegangen ist.
Artikel 9. Installation und Montage
9.1 Das Produkt wird vom Käufer selbst installiert und angeschlossen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Installation des Produkts von Blauhoff durchgeführt wird.
9.2 Der Käufer ist gegenüber Blauhoff für die korrekte und rechtzeitige Umsetzung aller Vorrichtungen, Bestimmungen oder Bedingungen verantwortlich, die für die Anordnung des zu montierenden Produkts und/oder den korrekten Betrieb des Produkts im montierten Zustand erforderlich sind.
9.3 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hat der Käufer im Falle der Erbringung von Dienstleistungen durch Blauhoff in jedem Fall auf eigene Kosten und eigenes Risiko sicherzustellen, dass:
a) das Personal von Blauhoff oder des von ihm beauftragten Dritten, sobald es am Aufstellungsort eintrifft, Zugang erhält und die Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten und darüber hinaus, wenn Blauhoff dies für erforderlich hält, außerhalb der normalen Arbeitszeiten beginnen und fortsetzen kann, sofern es den Käufer rechtzeitig benachrichtigt hat.
(b) die Zufahrtsstraßen zum Aufstellungsort für die erforderlichen Transporte geeignet sind. (c) der vorgesehene Aufstellungsort für die Lagerung und Montage geeignet ist.
(d) alle erforderlichen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden und beibehalten werden sowie dass alle Maßnahmen getroffen wurden und beibehalten werden, um die geltenden staatlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Montage/Installation einzuhalten.
(e) am Ort der Produktplatzierung kein Asbest vorhanden ist.
f) soweit zutreffend, stellt der Käufer sicher, dass Blauhoff rechtzeitig Zugang zu den für die Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnissen sowie zu den vom Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen bereitzustellenden Daten hat.
9.4 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass von Dritten auszuführende Arbeiten und/oder Lieferungen, die nicht zu den Montage-/Installationsarbeiten von Blauhoff oder dem von ihr beauftragten Dritten gehören, so und so rechtzeitig ausgeführt werden, dass die Ausführung der Arbeiten durch oder im Auftrag von Blauhoff nicht verzögert wird. Tritt dennoch eine Verzögerung im Sinne dieses Absatzes ein, muss der Käufer Blauhoff rechtzeitig benachrichtigen.
9.5 Schäden und Kosten, die entstanden sind, weil die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, gehen zu Lasten des Käufers.
9.6 Der Käufer trägt das Risiko für Schäden, die verursacht werden durch: Ungenauigkeiten bei den erteilten Informationen und/oder den übertragenen Arbeiten; Ungenauigkeiten bei den vom Käufer geforderten Konstruktionen und Arbeitsmethoden; Mängel an den vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Betriebsmitteln; Mängel an den beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an denen die Arbeiten ausgeführt werden.
9.7 Blauhoff ist bestrebt, Dienstleistungen rechtzeitig zu erbringen. Blauhoff haftet nicht für direkte und indirekte Schäden, wenn sie ihre Leistungen nicht rechtzeitig erbringt.
9.8 Blauhoff wird sich bemühen, die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen als guter Auftragnehmer zu erbringen.
9.9 Wenn zusätzliche Arbeit anfällt, ist Blauhoff berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Arbeiten werden dem Käufer - soweit möglich - von Blauhoff so früh wie möglich mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten, den damit verbundenen Kosten und ggf. der angepassten Lieferzeit einverstanden ist, es sei denn, der Käufer erhebt vor Beginn der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten und in jedem Fall innerhalb von fünf Tagen nach der vorgenannten Mitteilung von Blauhoff Einspruch.
Artikel 10. Garantie und Haftung
10.1 Die Garantie für von Blauhoff gelieferte Produkte wird durch den Hersteller des betreffenden Produkts festgelegt. Wenn diese Regelung für den Verbraucher-Käufer nachteilig ist im Vergleich zu den Rechten, die der Verbraucher-Käufer gegenüber Blauhoff nach dem Gesetz und dem Fernabsatzvertrag geltend machen kann, dann gelten zumindest die Rechte nach dem Gesetz und dem Fernabsatzvertrag. Konkret bedeutet dies, dass der Verbraucher-Käufer im Falle eines unverschuldeten Mangels für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des Kaufs hat.
10.2 Blauhoff ist niemals verpflichtet, dem Käufer oder Dritten Schadenersatz zu leisten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Blauhoff vor. Blauhoff haftet niemals für Folgeschäden oder Handelsverluste, indirekte Schäden und Gewinn- oder Umsatzverluste.
10.3 Die Haftung von Blauhoff für Schäden übersteigt niemals den Rechnungswert des Produkts oder der Dienstleistung, die den Schaden verursacht hat.
10.4 Ungeachtet der Bestimmungen dieses Artikels kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Abnutzung als normal angesehen werden kann und ferner in den folgenden Fällen:
-wenn Änderungen an dem Produkt vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die nicht mit Zustimmung von Blauhoff oder des Herstellers durchgeführt wurden;
-wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, verändert wurde oder unleserlich geworden ist; -wenn die Mängel auf unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauch zurückzuführen sind;
-wenn Schäden durch äußere Ursachen oder Einflüsse entstanden sind;
-wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Wartung verursacht wurde.
10.5 Der Käufer ist verpflichtet, Blauhoff von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages gegen Blauhoff geltend machen, soweit das Gesetz der Übernahme der entsprechenden Schäden und Kosten durch den Käufer nicht entgegensteht.
10.6 Blauhoff kann auf seiner Internetseite Links zu anderen Internetseiten einfügen, die für den Besucher von Interesse oder informativ sein können. Solche Links sind rein informativ. Blauhoff ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Internetseite, auf die verwiesen wird, oder für die Nutzung, die man von ihr machen kann.
Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1 Im Falle von höherer Gewalt ist Blauhoff nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, oder die Verpflichtung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt
11.2 Höhere Gewalt ist definiert als jeder Umstand, der unabhängig von seinem Willen die Erfüllung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer verhindert. Zu diesen Umständen gehören Streiks, Brände, Betriebsstörungen, Energieausfälle, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten oder andere beauftragte Dritte sowie das Fehlen einer behördlichen Genehmigung. Als höhere Gewalt gelten auch Ausfälle eines (Telekommunikations-)Netzes oder einer Verbindung oder der verwendeten Kommunikationssysteme und/oder die Nichtverfügbarkeit der Internetseite zu irgendeinem Zeitpunkt.
Artikel 12. Geistiges Eigentum
12.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den dargestellten Informationen, Mitteilungen oder anderen Ausdrücken, die sich auf die Produkte und/oder auf die Internetseite beziehen, Blauhoff, seinen Lieferanten oder anderen Anspruchsberechtigten gehören.
12.2 Rechte an geistigem Eigentum bedeutet Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte, einschließlich der Frage, ob sie patentierbar sind
Technisches und/oder kaufmännisches Know-how, Methoden und Konzepte.
12.3 Es ist dem Käufer untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Blauhoff, seinen Lieferanten oder anderen Berechtigten in irgendeiner Weise zu nutzen, einschließlich der Vornahme von Änderungen, es sei denn, es handelt sich um eine rein private Nutzung in Bezug auf das Produkt selbst.
Artikel 13. Persönliche Daten
13.1 Blauhoff wird die Daten des Käufers nur in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzbestimmungen verarbeiten. 13.2 Blauhoff wird die geltenden Datenschutzbestimmungen und -gesetze einhalten.
Artikel 14. Anwendbares Recht und Zuständigkeit Gericht
14.1 Auf alle Angebote und Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
14.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Alle Streitigkeiten, die sich auf Angebote von Blauhoff oder auf mit Blauhoff geschlossene Verträge beziehen oder daraus entstehen, werden dem zuständigen Gericht in Zwolle, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, das Gesetz bestimmt ausdrücklich ein anderes Gericht als zuständig.
Artikel 15. Sonstiges
15.1 Blauhoff BV hat seinen Sitz im Heemstraweg 123, 6651 KH, Druten und ist bei der Handelskammer unter der Nummer. 83845577. Bitte senden Sie alle Korrespondenz in Bezug auf einen Vertrag oder diese Bedingungen an Blauhoff unter der oben genannten Adresse oder an die auf der Internetseite angegebene E-Mail-Adresse.
15.2 Blauhoff ist bestrebt, E-Mails, die bei ihm eingehen, innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.
Artikel 16. Mehrwertsteuerfrei in den Niederlanden und Deutschland kaufen
16.1 In den Niederlanden und Deutschland werden bestimmte Produkte zum Nulltarif angeboten. Dieser sogenannte Nulltarif gilt nur, wenn die Solarmodule (Wechselrichter und Batterien) auf (privaten) Häusern oder Nebengebäuden eines Hauses, wie z.B. einer Scheune, installiert werden.
Bedingungen und Konditionen Blauhoff 11-09-2023